
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IFWG – Institut für Wirtschaftliche Gutachten, ergänzut durch Gutachten technischer & digitaler Natur
betrieben von der Kalchhofer GmbH, LiftstraĂźe 212, 5542 Flachau, Ă–sterreich, FN 643596 Landesgericht Salzburg
Geschäftsleitung: Ing. Johannes Kalchhofer, MIB
(im Folgenden „IFWG“ oder „Auftragnehmer“)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem IFWG und seinen Auftraggebern. Auftraggeber können insbesondere Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sonstige Institutionen sowie Privatpersonen sein (im Folgenden „Auftraggeber“).
- Die AGB gelten für sämtliche vom IFWG angebotenen Leistungen, insbesondere für:
- die Erstellung von Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen und Berichten,
- wirtschaftliche Analysen und Bewertungen,
- technische und digitale Bewertungen und PrĂĽfungen,
- dokumentenbasierte Analysen und Plausibilisierungen,
- immobilienwirtschaftliche Bewertungen,
- sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Begleitungsleistungen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das IFWG deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Bloßes Schweigen des IFWG auf übersandte AGB des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für zukünftige Aufträge und Leistungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Stellung des IFWG / Hinweis auf Sachverständigenstatus
- Das IFWG erbringt seine Leistungen als freies, unabhängiges Institut auf Basis fachlicher Expertise in den Bereichen Wirtschaft, Technik und Digitalisierung.
- Hinweis: Das IFWG tritt derzeit nicht als „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger“ im Sinne des österreichischen Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes (SDG) auf. Der Antrag auf gerichtliche Zertifizierung befindet sich in Bearbeitung. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens werden Gutachten und Stellungnahmen als freie Gutachten bzw. Privatgutachten erstellt.
- Eine allfällig spätere Aufnahme in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ändert nicht rückwirkend den rechtlichen Status bereits erstellter Gutachten.
- Das IFWG arbeitet unabhängig, neutral und weisungsfrei in Bezug auf den Inhalt der gutachterlichen Beurteilung, soweit dies mit dem jeweiligen Auftragsverhältnis vereinbar ist.
§ 3 Leistungsgegenstand
- Das IFWG erbringt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – folgende Leistungen: a) Wirtschaftliche Gutachten & Analysen
- betriebswirtschaftliche Bewertungen und Berechnungen
- Schadensberechnungen, entgangener Gewinn
- Kalkulationen, Vergleichs- und Plausibilitätsprüfungen
- Analysen von Geschäftsmodellen, Projekten und wirtschaftlichen Szenarien
- Analyse von Plänen, Konstruktionsunterlagen, technischen Dokumentationen
- Beurteilung von Maschinenbau- und Holzbauunterlagen
- dokumentenbasierte Fehler-, Ursachen- und Risikoanalysen
- Bewertung von SaaS-Lösungen, Plattformen und digitalen Geschäftsmodellen
- Analyse von IT-Systemen, Prozessen und digitalen Workflows
- Beurteilung von Risiken, Stabilität, Skalierbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Systemen
- dokumentenbasierte Vergleichswert- und Ertragswertbetrachtungen
- Plausibilisierung vorhandener Bewertungen
- wirtschaftliche Einordnung von Rendite, Risiko und Nutzungsszenarien
- kombinierte Bewertungen aus wirtschaftlichen, technischen und digitalen Aspekten
- Erstellung von Entscheidungsgrundlagen für Gerichte, Rechtsanwälte, Unternehmen oder Investoren.
- Sofern nicht ausdrĂĽcklich vereinbart, erfolgen die Leistungen des IFWG ĂĽberwiegend dokumentenbasiert. Ortsbesichtigungen, Messungen, technische PrĂĽfungen vor Ort oder operative Tests sind gesondert zu vereinbaren.
- Das IFWG ĂĽbernimmt keine operative Verantwortung fĂĽr:
- den Betrieb von Maschinen, Anlagen oder Bauwerken,
- Produktzulassungen, Produktzertifizierungen oder CE-Konformität,
- die Einhaltung technischer Normen und behördlicher Auflagen durch den Auftraggeber. Die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit, Konformität und rechtliche Umsetzung verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten Personen.
§ 4 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
- Ein Vertrag zwischen dem IFWG und dem Auftraggeber kommt zustande durch:
- Annahme eines schriftlichen Angebots des IFWG durch den Auftraggeber, oder
- schriftliche Auftragsbestätigung des IFWG auf Basis einer Anfrage, oder
- konkludente Annahme, etwa durch Übermittlung von Unterlagen mit eindeutiger Beauftragungsabsicht und Bestätigung durch das IFWG.
- Gegenstand, Umfang und Ziel des Auftrags ergeben sich aus:
- dem Angebot des IFWG,
- der schriftlichen Auftragsbestätigung,
- etwaigen Leistungsbeschreibungen, Beilagen oder Rahmenvereinbarungen,
- diesen AGB.
- Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom IFWG schriftlich bestätigt werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem IFWG alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig, aktuell und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Dazu gehören insbesondere:
- Verträge, Vereinbarungen, Pläne, Zeichnungen, Protokolle, Schriftverkehr,
- technische Unterlagen, Gutachten Dritter, PrĂĽfberichte,
- wirtschaftliche Auswertungen, Bilanzen, Kalkulationen,
- sonstige Dokumente, die fĂĽr die Beurteilung relevant sind.
- Der Auftraggeber garantiert, dass:
- er zur Weitergabe der Unterlagen berechtigt ist,
- keine Rechte Dritter verletzt werden,
- keine gesetzeswidrigen Inhalte ĂĽbermittelt werden.
- Verzögerungen oder Mehrarbeit, die dadurch entstehen, dass Unterlagen verspätet, unvollständig oder fehlerhaft übermittelt werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu zusätzlichem Honorar führen.
- Das IFWG ist berechtigt, die Arbeit bis zur vollständigen Bereitstellung notwendiger Informationen auszusetzen.
§ 6 Durchführung des Auftrags / Gutachtenerstellung
- Das IFWG fĂĽhrt die beauftragten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, mit fachlicher Sorgfalt und unter Anwendung anerkannter Methoden durch.
- Das methodische Vorgehen (z.B. Bewertungsansatz, Rechenmodell, Vergleichsmethodik) wird vom IFWG nach fachlichen Kriterien ausgewählt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
- Das IFWG ist berechtigt, zur AuftragserfĂĽllung Dritte (Subunternehmer, Zuarbeitende, Fachkollegen) heranzuziehen, bleibt jedoch gegenĂĽber dem Auftraggeber verantwortlicher Vertragspartner.
- Teilergebnisse, Zwischenberichte oder EntwĂĽrfe stehen unter Vorbehalt und ersetzen nicht das endgĂĽltige Gutachten.
- Änderungen und Ergänzungen des Gutachtens nach Fertigstellung erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und gelten als Zusatzleistungen, sofern sie über einfache Korrekturen hinausgehen.
§ 7 Leistungsfristen und Termine
- Angaben zu Fristen und Terminen gelten grundsätzlich als unverbindliche Planwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
- Verbindliche Termine setzen voraus, dass:
- alle benötigten Unterlagen rechtzeitig vorliegen,
- Akontozahlungen geleistet wurden (sofern vereinbart),
- keine unvorhergesehenen Umstände eintreten.
- Bei Ereignissen höherer Gewalt, Krankheit, Ausfall wesentlicher Ressourcen oder anderen nicht vom IFWG zu vertretenden Umständen verlängern sich Fristen angemessen.
- Entstehen Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers, ist das IFWG berechtigt, die Terminplanung neu zu gestalten; daraus resultierende Mehrkosten können gesondert verrechnet werden.
§ 8 Honorar, Spesen und Zahlungsbedingungen
- Die Leistungen des IFWG werden – soweit nicht anders vereinbart – nach Stundensatz oder als Pauschalhonorar verrechnet. Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Konditionen.
- Zusätzlich zum Honorar können insbesondere folgende Aufwände verrechnet werden:
- Reise- und Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Taggelder,
- Kosten fĂĽr externe Datenbanken, Gutachten Dritter oder Spezialsoftware,
- Kopier-, Druck-, Versand- und Archivierungskosten,
- sonstige Auslagen, die zur AuftragserfĂĽllung erforderlich sind.
- Alle Preise verstehen sich zuzĂĽglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Das IFWG ist berechtigt, Akontozahlungen (Vorschüsse) zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen oder längerfristigen Projekten.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist das IFWG berechtigt:
- gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen,
- Mahnspesen und notwendige Rechtsverfolgungskosten in Rechnung zu stellen,
- weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen.
§ 9 Änderungs- und Zusatzaufträge
- Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs oder zusätzliche Leistungen, so gelten diese als Änderungs- bzw. Zusatzauftrag.
- Das IFWG wird dem Auftraggeber dafür ein angepasstes Angebot bzw. eine ergänzende Honorarvereinbarung übermitteln. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Zusatzleistungen.
- Änderungen, die den fachlichen Inhalt des Gutachtens betreffen, ohne neue Tatsachen oder Unterlagen, können als zusätzlicher Bearbeitungsaufwand verrechnet werden (z.B. Anpassung der Formulierungen für bestimmte Verfahren).
§ 10 Nutzung der Gutachten und Ergebnisse
- Gutachten, Stellungnahmen und sonstige Arbeitsergebnisse des IFWG sind ausschlieĂźlich fĂĽr den im Auftrag definierten Zweck bestimmt.
- Eine darĂĽberhinausgehende Nutzung, insbesondere:
- Weitergabe an Dritte,
- Veröffentlichung,
- Verwendung in anderen Verfahren oder Kontexten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des IFWG.
- Das IFWG ist berechtigt, in Ausnahmefällen die Verwendung des Gutachtens in bestimmten Kontexten (z.B. Werbung, öffentliche Kommunikation) zu untersagen oder davon abhängig zu machen, dass ergänzende Hinweise oder Disclaimer verwendet werden.
§ 11 Haftung
- Das IFWG haftet für Schäden nur, sofern diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das IFWG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Das IFWG ĂĽbernimmt keine Haftung fĂĽr:
- Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Grundlage des Gutachtens getroffen werden,
- behördliche oder gerichtliche Entscheidungen,
- technische, produktsicherheitsbezogene oder betriebliche Risiken, die auĂźerhalb des Einflussbereichs des IFWG liegen.
- Sofern fĂĽr das IFWG eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ist die Haftung jedenfalls auf die in der jeweiligen Polizze vorgesehene Versicherungssumme begrenzt.
- Ansprüche gegen das IFWG verjähren, sofern gesetzlich zulässig, spätestens drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
§ 12 Urheberrechte und Schutzrechte
- Sämtliche vom IFWG erstellten Gutachten, Texte, Berechnungsmodelle, Diagramme, Layouts und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
- Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf den vereinbarten Zweck.
- Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung über den Vertragszweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des IFWG.
- Das IFWG ist berechtigt, auf das Institut in geeigneter Weise als Urheber hinzuweisen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 13 Vertraulichkeit
- Das IFWG behandelt sämtliche Informationen, Unterlagen und Daten des Auftraggebers vertraulich und verwendet diese ausschließlich zur Vertragserfüllung.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
- Ausgenommen ist die Weitergabe von Informationen:
- an beauftragte Dritte (Subunternehmer), die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind,
- aufgrund gesetzlicher Auskunfts- und Meldepflichten,
- an Gerichte oder Behörden, sofern dies im Rahmen des Auftrags erforderlich oder angeordnet ist.
§ 14 Datenschutz und Aufbewahrung
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das IFWG erfolgt gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und DSG).
- Das IFWG verarbeitet personenbezogene Daten ausschlieĂźlich:
- zur Anbahnung, Abwicklung und ErfĂĽllung des Vertrags,
- zur Dokumentation und Verrechnung der Leistungen,
- zur ErfĂĽllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.
- Für die weitere Verwendung der Gutachten durch Gerichte, Rechtsanwält:innen oder andere Dritte ist jeweils der jeweilige Verantwortliche im Sinne der DSGVO zuständig. Das IFWG trägt dafür keine Verantwortung.
- Unterlagen werden nur so lange gespeichert, wie dies:
- fĂĽr die VertragserfĂĽllung notwendig ist, und/oder
- gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (insbesondere nach BAO, i.d.R. 7 Jahre).
- Auf Verlangen des Auftraggebers kann – soweit gesetzlich zulässig – eine frühere Löschung oder Anonymisierung personenbezogener Daten erfolgen.
§ 15 Rücktritt und Kündigung
- Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit vor Fertigstellung kĂĽndigen. In diesem Fall hat das IFWG Anspruch auf:
- das bis dahin verdiente Honorar,
- Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen und Auslagen.
- Das IFWG ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kĂĽndigen, insbesondere wenn:
- der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt,
- unrichtige oder unvollständige Informationen bewusst vorenthalten werden,
- die Unabhängigkeit oder Neutralität des IFWG gefährdet wird,
- der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung keine Abhilfe schafft.
- Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere für Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), bleiben unberührt, sofern der Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des KSchG anzusehen ist.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem IFWG und dem Auftraggeber findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht in St. Johann im Pongau ausschließlich zuständig.
§ 17 Schriftform
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis selbst.
- Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch E-Mail, sofern nicht ausdrĂĽcklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 18 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchfĂĽhrbar sein oder werden, berĂĽhrt dies die Wirksamkeit der ĂĽbrigen Bestimmungen nicht.
- Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
§ 19 Sprachfassung
- MaĂźgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.
- Werden Übersetzungen angefertigt, dienen diese ausschließlich der Verständlichkeit; im Zweifel geht die deutsche Fassung vor.
